Resolution zur S-Bahn-Verlängerung Homburg-Zweibrücken

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Resolution zur S-Bahn-Verlängerung Homburg-Zweibrücken

Die Region Südwestpfalz und Saarpfalz appelliert an die beiden Landesregierungen in Mainz und Saarbrücken, nunmehr einen entscheidenden Schritt zur Realisierung ihres zentralen verkehrspolitischen Anliegens (Begründung siehe Anlage) zu unternehmen.

Das Grundgesetz gibt den Auftrag zur Schaffung annähernd gleicher Lebensverhältnisse in allen Landesteilen. Deshalb kann unserer geschichtlich gewachsenen Region unter Hinweis auf eine fehlende Einigung mit dem jeweiligen Nachbarland wegen der willkürlich gezogenen Landesgrenze nicht auf Dauer die dringend erforderliche grenzüberschreitende verkehrspolitische Achse verweigert werden. Dass in dieser Hinsicht etwas geschehen muss, belegt auch die kürzlich veröffentlichte unabhängige Untersuchung der IHK Pfalz u.a. über die Verkehrsanbindung der kreisfreien Städte der Pfalz, in der es zu Zweibrücken heißt: „Dringenden Handlungsbedarf gibt es aber bei der Anbindung an den Schienenfernverkehr“.

Nach übereinstimmender Auskunft des Bundesverkehrsministeriums an die beiden Bundestagsabgeordneten Anita Schäfer und Dr. Volker Wissing sind die Länder nach der Regionalisierung für den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) zuständig, der Bund hat aber im Rahmen des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (GVFG) eine anteilige Finanzierung der Infrastruktur in Aussicht gestellt. „Das Vorhaben S-Bahn-Verlängerung Homburg-Zweibrücken scheint (lt. dieser Schreiben) sinnvoll“. Entscheidend ist aber, dass bisher, wie nach dieser Quelle erforderlich, weder von den zuständigen Ländern noch von der Deutschen Bahn (DB AG) entsprechende Anträge an den Bund zur Beteiligung an der Finanzierung gestellt worden sind. Seitens der DB AG ist, angesichts der Länderzuständigkeit für den SPNV und den bisher unterschiedlichen Auffassungen über die Verantwortlichkeiten der beiden Länder, eine entsprechende Initiative nicht zu erwarten.

Es ist offensichtlich, dass durch die S-Bahn-Verlängerung zwar auch große Vorteile für Homburg und den Saarpfalzkreis entstehen, den überwiegenden Nutzen aber doch Zweibrücken und die Südwestpfalz haben. Deshalb muss, um Bewegung in die Sache zu bringen, das Land Rheinland-Pfalz hinsichtlich der Aufbringung des Länderanteils der Investitionen signalisieren, dass es bereit ist, den überwiegenden Teil am Länderanteil zu übernehmen und den erforderlichen Mitfinanzierungsantrag beim Bund zu stellen. Eine Vorstellung von den finanziellen Größenordnungen, um die es dabei geht, kann folgende Beispielrechnung liefern: Gesamtkosten: 12 Mio. €, davon Bund 60% = 7,2 Mio. €, Länder und u.U. Kommunen 25% + 15% = 3,0 Mio. € + 1,8 Mio. €

Die Tatsache, dass das Land Rheinland-Pfalz sich bei vielen anderen Verkehrsprojekten, die für die Struktur einer Region eine vergleichbare Rolle spielen, in anderen Landesteilen stark engagiert hat, gibt unserer Region die Hoffnung, dass jetzt auch im westpfälzischen Grenzraum diese erfolgreiche Politik fortgesetzt wird. Die bisherige Stagnation gilt es durch den Einsatz aller gesellschaftlichen Kräfte, vieler wichtiger Institutionen und Betriebe in Südwest- und Saarpfalz und mit Unterstützung der gesamten Westpfalz zu überwinden. In diesen Bereichen hat der überparteiliche Arbeitskreis mit der genannten Zielsetzung mit Besuchen bei mehr als 30 Partnern insbesondere auch in der Saarpfalz wertvolle Grundlagenarbeit geleistet, auf die nun aufgebaut werden muss.

Im Hinblick auf die notwendigen weiteren Schritte vor der Betriebsaufnahme 2015 darf auch nach Konsolidierung der Verhältnisse in dem „Superwahljahr“ 2009 keine weitere wertvolle Zeit ungenutzt verstreichen.

Ich/Wir unterstütze/n die vorstehende Resolution

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